Numerus Clausus

Was ist der Numerus Clausus?

Der Numerus Clausus (NC) ist  die Auswahlgrenze eines Studienganges wenn dieser mit einer Zulassungsbeschränkung belegt ist. Umgangssprachlich und fälschlicherweise wird die Abiturdurchschnittsnote auch als NC bezeichnet.

Wozu der NC?

Studiengänge, wo es weniger Plätze als vermutete Bewerber gibt, werden von den Universitäten meist als zulassungsbeschränkt ausgewiesen. Es gibt zahlreiche individuelle Arten, wie dann die Universität die Bewerber in eine Rangfolge bringt.

Verbreitet ist folgende Variante, dabei werden zwei Kriterien bei den Bewerbern erfragt, Abinotendurchschnitt und Wartesemester. Daraus werden 2 Listen erzeugt:

  1. Liste nach Reihenfolge der Abidurchschnittsnote, danach dann nach Wartesemestern.
  2. Liste zuerst nach Anzahl der Wartesemester, danach erst nach der Note.

Die Universität legt dann fest, wie viele Plätze es gibt, danach wie viele der ersten bzw. der zweiten Gruppe zugeordnet werden.

Beispiel:
100 Plätze, 80% Gruppe 1., 20% Gruppe 2.:
Dann kann sich ergeben, dass der 80. der 1. Gruppe einen Abischnitt von 2,2 bei 2 Wartesemestern hat und der 20. der 2. Gruppe 6 Wartesemester bei einer Note von 3,2.
Ein Bewerber mit 5 Wartesemestern und einem Schnitt von 2,3 würde also nicht berücksichtigt!

Wie kommt der NC zustande?

Wie fälschlicherweise oft behauptet, ist der NC nicht der Notendurchschnitt des Abiturs. Der NC eines Studienganges kommt einfacher als man denkt zustande.

Zu erst bekommen die Bewerber mit einem Notendurchschnitt von 1,0 die Zulassung. Dann die mit 1,1 dann 1,2 und so weiter. Wenn dann alle Plätze für das Semester voll sind und der letzte zugelassene Bewerber mit einem Schnitt von 2,5 aufgenommen wurde, ergibt sich der NC von 2,5 für diesen Studiengang für dieses Semester.

Der NC eines Studienganges ist nicht voraussehbar. Ein NC ist immer eine Auswahlgrenze der Vergangenheit. Jedoch hilft es, sich die NC der vergangenen Jahre anzuschauen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, ob man Chancen hat auf einen Studienplatz. Wir bieten dir die NC der einzelnen Studiengänge in den Einzelansichten der Studiengänge in unserer Hochschuldatenbank.

Zählt nur die Durchschnittsnote des Abiturs?

Oft gibt es Kriterien die zu einer Verbesserung des eigenen Notendurchschnitts führen. Diese Verbesserungen sind jedoch nicht einsehbar und werden von Hochschule zu Hochschule und Studiengang zu Studiengang unterschiedlich gehandhabt.

Eine Verbesserung kann z.B. aus folgenden Gründen hervorgehen:

  • Gute Noten in einem oder mehreren Schulfächern
  • Soziales und ehrenamtliches Engagement
  • Ein Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder Praktika
  • Tests oder Auswahlgespräche

Gibt es für alle Studiengänge einen NC?

Nein! Eine Menge der heutigen Bachelorstudiengänge sind zulassungsfrei. Bei diesen Studiengängen reicht es das Abitur bestanden zu haben egal mit welchem Notendurchschnitt. Alle anderen Studiengänge haben einen NC.

Sind Studiengänge mit einem NC schwerer als die ohne?

Nein! Der NC spiegelt nicht die Schwierigkeit des Studienganges wieder, sondern nur wie beliebt der Studiengang ist. Mehr Bewerber = ein höherer NC.

Hat man überhaupt Chancen ohne einen Einser-Schnitt auf einen Studiengang mit NC?

Natürlich! Ein NC muss nicht heißen, dass man nur mit einem Einser-Schnitt Chancen hat, überhaupt in Erwägung gezogen zu werden. Bei den meisten Studiengängen befindet sich der NC im 2er Bereich und es gibt sogar einige mit einem 3er NC.

Inwiefern verbessert sich mein Notendurchschnitt durch meine Wartesemester?

Erst einmal muss klar sein, dass der Notendurchschnitt und die Wartezeit nichts mit einander zu tun haben! Es wir oft fälschlicherweise angenommen, dass pro Wartesemester der Schnitt sich positiv verändert.

Wie viele Plätze durch über Wartesemester vergeben werden müssen, liegt am jeweiligen Bundesland. In den meisten Fällen sind es aber 20 Prozent. In Bayern, Hamburg, Thüringen jedoch nur 10 Prozent.

Was sind Wartesemester?

Ein Wartesemester ist jedes Halbjahr, nach Abschluss eures Abiturs.

Ihr müsst euch nicht im Vorfeld bei einer Hochschule bewerben oder anmelden, um euch z.B. ein Jahr später die Wartesemester anrechnen zu lassen. Auch bei der Bewerbung an Hochschulen werden die Wartesemester automatisch berechnet bei Eingabe des Datums der Zeugnisübergabe (allgemeinen Hochschulreife).

Semester, in denen ihr bereits studiert habt, gelten nicht als Wartesemerster. Habt ihr eine Ausbildung oder ein Studium im Ausland absolviert, wird euch diese Zeit auch als Wartesemester angerechnet.

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