Soziale Arbeit
an der Evangelische Hochschule Freiburg

Bugginger Straße 38, 79114 Freiburg, Baden-Württemberg
Abschluss:
Bachelor
Semester:
7
Startsemester:
nur Wintersemester
Studienform:
Teilzeitstudium, Vollzeitstudium
Sachgebiet:
Soziale Arbeit
Weitere Informationen
zum Studiengang
Fachbereich
Gesellschafts- und Sozialwissenschaften
Schwerpunkt

Arbeit mit Kindern, Arbeit mit MigrantInnen, Behindertenarbeit, Sozialpsychiatrie, Erwachsenenbildung, Frauen- und Mädchenarbeit, Gestaltung des Sozialen, Jugend, Soziale Gerontologie, Soziale Integration und lokale Ressourcen, Sozialmanagement, Verhaltensauffälligkeiten bei Jugendlichen, Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern

Akkreditierung
Ja
Relevanz Lehramt
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Besonderheiten
Auslandssemester, Praxissemester
Zielgruppe

Wir sprechen Studieninteressierte mit folgenden Wünschen an:

  • Einen sehr stark nachgefragten, vielseitigen und abwechslungsreichen Beruf
  • Mehr als 60 Tätigkeitsfelder
  • Die Chance sozialen Wandel mitzugestalten
  • Vielfältige Optionen, die Interessen von hilfebedürftigen Menschen zu vertreten und ihre Teilhabechancen zu erhöhen
  • Eine Arbeit, mit der man direkt etwas verändern kann: bei einzelnen Menschen und Familien, in Netzwerken, in der Gesellschaft, an Strukturen und Rahmenbedingungen
  • Einen Beruf, für den Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit zählen
Zulassungsmodus
örtliche Zulassungsbeschränkung
Zulassungsvoraussetzung

Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife, erfolgreicher Abschluss der letzten Klasse einer Fachoberschule, Nachweis einer gleichwertigen Vorbildung (die Gleichwertigkeit wird vom Regierungspräsidium in Stuttgart auf Antrag festgestellt), Eignungsprüfung für besonders qualifizierte Berufstätige.
Ausländische Studienplatzbewerber*innen mit ausländischem Zeugnis werden gebeten, sich zuerst an das Ausländer-Studienkolleg, Braunegger Str. 55, 78462 Konstanz, zu wenden. Dort wird der Bildungsabschluss auf Gleichwertigkeit mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung geprüft, mit der Durchschnittsnote nach deutscher Deutung. Dieser Nachweis und der Nachweis über die bestandene deutsche Sprachprüfung muss mit der Bewerbung vorgelegt werden. Ausländer*innen mit deutschem Schulabschluss werden deutschen Bewerber*innen gleichgestellt.
Die Ableistung eines Vorpraktikums wird im Rahmen der Zulassungsvoraussetzungen nicht verlangt, ist jedoch empfehlenswert zur eigenen Orientierung.
Die Zulassungs- und Immatrikulationsordnung steht hier zum Download zur Verfügung.

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