13. April 2022
2 min

Bist du staatklar?

Vor 100 Jahren nannte man es noch Staatsdienst, heute sprechen wir vom öffentlichen Dienst, wenn es um Jobs bei Bund, Ländern, Kommunen & Co. geht. Bist du bereit, dir mit uns den Arbeitgeber „Staat“ einmal etwas genauer anzuschauen?

Läufer Verkehrsplanerin Zollbeamter Staatsanwältin Amtsarzt Polizistin
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Bild: © pikisuperstar

Knapp fünf Millionen Menschen sind in Deutschland im öffentlichen Dienst beschäftigt. Etwa 35 % von ihnen sind Beamt*innen oder Richter*innen, 3,5 % Berufs- und Zeitsoldat*innen und der größte Teil mit ca. 62 % ist als „normale*r“ Arbeitnehmer*in angestellt.

DIE DEFINITION

Das Bundesinnenministerium definiert die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wie folgt: „Sie sorgen im Bund, bei den Ländern oder ihren Kommunen dafür, dass Deutschland funktioniert und setzen sich für das Wohl unseres Gemeinwesens ein“.

DIE BERUFE

Die Bandbreite ist riesig und reicht von A wie Amtsarzt bis Z wie Zollbeamter. Klar, man denkt erst an die Klassiker wie „Lehrer*innen, Polizist*innen, Soldat*innen oder Verwaltungsbeamt* innen, aber tatsächlich findet sich zu fast jedem Hochschulabschluss der passende Job. So gibt es sogar einen eigenen Stellenmarkt – ausschließlich mit Jobs im öffentlichen Dienst unter www.jobs-beim-staat.de. Eine gute Möglichkeit, um dort einfach mal zu stöbern und ein Gefühl für die Bandbreite der Stellen zu bekommen.

DIE DIENSTGEBER

Ja, der öffentliche Dienst hat seine eigene Sprache. Daran sollte man sich gewöhnen. So heißt es hier zum Beispiel nicht Arbeitgeber, sondern Dienstgeber – dazu zählen z. B.:

· Kommunen, Gemeinden, kommunale Betriebe
· staatliche Schulen und Hochschulen
· kommunale Krankenhäuser
· Berufsgenossenschaften
· Öffentlicher Dienst und Verwaltung
· Körperschaften, Stiftungen, etc. des öffentlichen Rechts
· Freie Wohlfahrtspflege kirchlicher und freier Träger
· Öffentliche und staatseigene Unternehmen

Verbeamtung

Einfacher Dienst:

Hauptschulabschluss

Mittlerer Dienst:

Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit anschließendem Abschluss einer entsprechenden Berufsausbildung

Gehobener Dienst:

Fachhochschulreife oder Hochschulreife, in verschiedenen Bereichen auch ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium

Höherer Dienst:

Abgeschlossenes Hochschulstudium oder Mastertitel einer Fachhochschule

Die Vorteile

Im Öffentlichen Dienst gibt es wirklich viele Vorteile. Für alle hier Beschäftigten gilt zum Beispiel:

Sicherheit

Sowohl für Angestellte als auch für Beamt*innen gilt (zumindest in den alten Bundesländern) das Prinzip der Unkündbarkeit nach mehr als 15-jähriger Betriebszugehörigkeit und Vollendung des 40. Lebensjahres. Noch dazu sind die Tätigkeiten im öffentlichen Dienst systemrelevant und unterliegen kaum wirtschaftlichen Schwankungen.

Gute Bezahlung

Grund dafür ist die im Vergleich zu anderen Branchen hohe Tarifbindung. Das heißt: Regelmäßig handeln Arbeitgeber* innen also Bund, Kommunen und Länder mit den Gewerkschaften neue Tarifverträge aus. Beamt*innen stehen besonders gut da und haben noch dazu weniger Abzüge.

Weihnachtsgeld

Im öffentlichen Dienst erhalten die Beschäftigten eine Jahressonderzahlung – umgangssprachlich als Weihnachtsgeld bezeichnet, das zwischen 60 und 90 % des Monatsgehaltes entspricht.

Urlaub

Die Tarifverträge im öffentlichen Dienst regeln den Urlaubsanspruch von 30 Tagen und in vielen Institutionen gibt es auch sowas wie Langzeitarbeitskonten, flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle, etc.

Karriere- und Einstellungschancen

Ob bei der Polizei, in der Verwaltung oder im Gesundheitsbereich: Wer einmal den Fuß in der Tür hat und sich weiterentwickeln möchte, hat im öffentlichen Dienst viele Möglichkeiten. Und den Fuß in die Tür bekommt man sehr gut: Laut einer Studie der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers wird der öffentliche Dienst im Jahr 2030 insgesamt 816.000 Stellen nicht besetzen können, weil qualifizierte Bewerber*innen fehlen.

 

Mehr Vorteile auf:  www.oeffentlicher-dienst-news.de