Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Der Bundesfreiwilligendienst ähnelt in vielen Punkten dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ). Die wesentlichen Unterschiede:

  • Während das FSJ nur bis zum 26. Lebensjahr zulässig ist, kannst du den BFD auch später noch antreten.
  • Beim BFD ist eine Teilzeit-Beschäftigung möglich, wenn du über 26 Jahre alt bist. Bis zum 26. Lebensjahr ist wie beim FSJ immer Vollzeit angesagt.
  • Der BFD kann im Gegensatz zum FSJ nicht nur einmal, sondern alle fünf Jahre erneut angetreten werden.
  • Im Gegensatz zum FSJ kannst du den BFD nicht im Ausland absolvieren. Wenn du ins Ausland möchtest und das Höchstalter 26 noch nicht überschritten hast, solltest du dich im Bereich FSJ umsehen.