Vermögenswirksame Leistungen

Viele Studenten fragen sich, wie es nach dem Studium in Sachen Finanzen weiter gehen soll. Man verdient im Idealfall bald sein eigenes Geld und muss sich zunächst einmal über die verschiedenen Möglichkeiten der Geldanlage und Altersvorsorge informieren. Aber eines sollte man von Anfang an in Anspruch nehmen: Vermögenswirksame Leistungen.

Vermögenswirksame Leistung über das Unternehmen

In der Regel werden sie vom Chef gezahlt. Das bedeutet, dass er einen bestimmten Betrag direkt auf ein vom Arbeitnehmer gewähltes Sparkonto zahlt, beispielsweise in Form eines Bausparvertrages oder eines Fondssparplanes. Hinzu kommt, dass der Staat in diesem Fall eine jährliche Arbeitnehmersparzulage zahlt - gutes Geld, das man einfach so bekommt und unbedingt mitnehmen sollte. Diese Zulage muss jedes Jahr in der Steuererklärung geltend gemacht werden, und nach Ablauf des Sparvertrages werden dann die gesamten Leistungen ausgezahlt.

Ob man Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen vom Chef hat, die bis zu 40 Euro monatlich betragen können, ist im Tarifvertrag festgelegt. Einige Unternehmen zahlen den Betrag auch freiwillig; das muss im Vorfeld geklärt werden. Erst dann kann man einen Sparvertrag abschließen und bei der Arbeit einreichen, damit die monatlichen Raten überwiesen werden können.

Vermögenswirksame Leistung privat finanzieren

Wenn das Unternehmen, in dem man arbeitet, keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, kann man die monatlichen Beiträge auch selber finanzieren, um sich die volle Arbeitnehmersparzulage vom Staat zu sichern. Das Geld kommt dann zwar vom eigenen Gehalt, muss aber direkt vom Arbeitgeber auf das Sparkonto gezahlt werden, um als reguläre vermögenswirksame Leistung zu gelten. Dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet, auch wenn er keinen Beitrag für den Arbeitnehmer leistet.

Vermögenswirksame Leistung im Detail

Die Laufzeit eines VL-Sparvertrages beträgt sechs Jahre plus einem Jahr Sperrfrist. Danach kann man frei über sein Geld verfügen. Die gesetzliche Fördergrenze beträgt 17.900 € an zu versteuerndem Einkommen; verdient man mehr pro Jahr, hat man keinen Anspruch auf staatliche Zuschüsse. Man kann das Sparkonto jederzeit kündigen, aber dann verfällt der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage. Falls man zwischendurch arbeitslos wird, kann man die fehlenden Beträge nachzahlen. Diese Form eines Sparplans ist auch für Studenten geeignet, die nur unregelmäßig jobben. Sie haben die Möglichkeit, etwas von dem Gehalt aus einer geringfügigen Beschäftigung in einen Sparvertrag einzuzahlen, auf Wunsch sogar die gesamte Summe für ein Jahr auf einmal. Auf diese Weise kann man sich mit wenigen Wochen Arbeit die staatliche Förderung für das Jahr sichern.