BAföG

Was ist BAföG?

BAföG. das ist die Abkürzung für den unaussprechlich langen Begriff "Bundesausbildungsförderungsgesetz", soll nach ursprünglicher Absicht Personen, deren Elternhaus ein Studium gar nicht bzw. nicht ausreichend finanzieren kann, finanzielle Hilfestellung geben.

Wer kann es in Anspruch nehmen?

Es sind verschiedene Ausbildungen förderungswürdig, die im Nachfolgenden aufgelistet sind:

  • der Besuch einer weiterführenden Schule ( Haupt-, Real- oder Gesamtschulen und Gymnasien) ab der Klasse 10
  • der Besuch einer Fach- (Ober) schule
  • der Besuch einer Abendschule (Haupt-, oder Realschule oder Gymnasium)
  • der Besuch einer höheren Fachschule bzw. einer Akademie
  • der Besuch einer Hochschule

Auch im Rahmen eines Praktikums kann man unter bestimmten Voraussetzungen BAföG erhalten.

Voraussetzungen für den Erhalt von BAföG

Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsbürger sind dazu berechtigt, BAföG zu erhalten, aber auch viele Ausländer können in Deutschland Ausbildungsunterstützung beantragen. Dazu gehören zum Beispiel diejenigen, die in Deutschland bereits integriert sind und eine gute Bleibeperspektive haben (Personen mit Daueraufenthaltsrecht), aber man sollte sich immer rechtzeitig erkundigen, wie es im Einzelfall aussieht.

Alter

Grundsätzlich gilt: Die Ausbildung, für die ihr eine Förderung beantragt, muss vor dem 30. Lebensjahr begonnen werden. Es gibt allerdings einige Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Absolventen des zweiten Bildungsweges oder bei bestimmten Gründen, weshalb man seine Ausbildung nicht vor dem 30. Lebensjahr beginnen konnte.

Eignung

Eure Ausbildung wird nur dann gefördert, wenn entsprechende Leistungen auch erwarten lassen, dass das angestrebte Ziel erreicht werden kann. Solange ihr die Ausbildungsstätte besucht, geht man hiervon aus. Als Studenten an einer Hochschule müsst ihr einen entsprechenden Nachweis, meistens die Zwischenprüfung, vorlegen, um auch weiterhin gefördert zu werden.

Was muss ich für eine Beantragung beachten?

Wenn ihr BAföG beantragen wollt, so muss dies schriftlich auf den erforderlichen Formblättern (im BAföG-Amt oder beim ASTA erhältlich oder online unter www.das-neue-bafoeg.de) erfolgen. Den Antrag müsst ihr dann beim zuständigen BAföG-Amt abgeben, wo dann entschieden wird, ob ihr die Leistungen erhaltet oder nicht.

Sollte euch BAföG bewilligt werden, gilt diese Bewilligung für ein Jahr und muss danach erneut beantragt werden. Wichtig: BAföG wird nicht rückwirkend ausgezahlt; es empfiehlt sich also, den Antrag möglichst schon vor Studienbeginn zu stellen. Es gilt dann das Datum der Abgabe eures Antrags, fehlende Unterlagen können auch später nachgereicht werden.

Leistungen

Es gibt je nach Art eurer Ausbildungsstätte und Unterbringung Pauschalbeträge für euren monatlichen Bedarf, die für Absolventen von höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen folgendermaßen festgesetzt worden sind (Achtung: die genannten Beträge gelten ab Herbst 2008):

  • Ihr wohnt bei euren Eltern: 422,00 Euro
  • Ihr wohnt auswärts: 597,00 Euro (373,00 Euro Grundbedarf + 224,00 Euro Wohnungsbedarf)

Hinzu kommt, dass sich diese Beträge durch den Krankenversicherungszuschlag um maximal 73 Euro erhöhen, sofern ihr beitragspflichtig versichert seid.

Der Förderungshöchstsatz für auswärts wohnende Studierende beträgt 670,00 Euro. (Stand: Juni 2014)

Weitere Informationen und Sonderregelungen zum Thema BAföG findest du auf dieser Seite.

Auslands-BAföG

Wenn ihr euch für einen Auslandsaufenthalt zu Ausbildungszwecken wie beispielsweise ein Auslandssemester entscheidet, gibt es auch da Förderungsmöglichkeiten. Grundsätzlich gilt: Wenn ihr im Inland förderungsberechtigt seid, dann seid ihr dies auch im Ausland.

Wer im Inland kein BAföG erhält, weil die Eltern zu viel verdienen, sollte es trotzdem mit einem Antrag auf Auslands-BAföG versuchen, da dort die Förderbeträge höher sind.

Die Höchstdauer für Auslands-BAföG liegt bei einem Jahr, das unter Umständen auf zweieinhalb Jahre verlängert werden kann. Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz kann sogar die komplette Ausbildung von Anfang an bis zur Erlangung des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden.

Bei einem Aufenthalt von unter sechs Monaten bzw. einem Semester gibt es allerdings noch kein Geld; wenn der Aufenthalt im Rahmen einer Hochschulkooperation organisiert wird, genügen aber bereits zwölf Wochen.

Es empfiehlt sich, den Antrag mindestens sechs Monate, bevor ihr ins Ausland gehen wollt, zu stellen, um nicht unter Zeitdruck zu geraten. Außerdem sollte man bereits über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, die teilweise sogar nachgewiesen werden müssen.

Rückzahlung

Für Studenten besteht das BAföG zur Hälfte aus einem Zuschuss (der nicht zurückgezahlt werden muss) und zur anderen Hälfte aus einem zinslosen Darlehen. Mit der Tilgung dieses Staatsdarlehens muss erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, die normalerweise der Regelstudienzeit entspricht, begonnen werden, d.h. erst wenn ihr fest im Berufsleben steht.

In bestimmten Ausnahmefällen kann auch dann noch ein Aufschub gewährt oder die zurückzuzahlende Summe verringert werden.

Weiterführende aktuelle Informationen zum BAföG beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.