Eine Steuererklärung macht für dich generell immer Sinn, wenn du Lohnsteuer zahlen musst, z. B. für Einkünfte aus einem Ferien- oder Aushilfsjob.
Dort kannst du relevante Kosten als Sonderausgaben absetzen und dadurch deine Steuerlast senken. Möglicher Höchstbetrag, der in Abzug gebracht werden kann, sind derzeit 6.000,- € jährlich.
Kein Werbungskostenabzug für Erststudium
Ein Senken einer zukünftigen Steuerlast über das Geltendmachen von Werbungskosten im Vorgriff auf künftiges Einkommen ist für Studierende eines "Erststudiums" nicht möglich. Dies hat das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschieden.
Bei Studierenden eines Zweitstudiums sieht es wieder anders aus.
Generell empfiehlt es sich immer seine persönliche, steuerliche Situation fachkundig checken zu lassen und professionellen Rat einzuholen.
Du willst mehr wissen? Hier findest du ausführliche Infos:
Erststudium kann nicht über Werbekosten abgesetzt werden
Stand: Januar 2020